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Das Verkehrsrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, dass im weitesten Sinne alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr betrifft und in weiten Bereichen eng mit dem Schadenersatz- und Haftungsrecht verzahnt ist. Das Verkehrszivilrecht beschäftigt sich mit den Problemen der Unfallschadenabwicklung, bspw. zu den Fragen Reparturkostenersatz oder Totalschadenabrechnung, abstrakte oder konkrete Schadenabrechnung, konkrete Abrechnung bis zur 130-Prozent-Grenze, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Sachverständigengebühren, Unfallpauschale, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vieles mehr.
Dem Verkehrsrecht zugeordnet sind aber auch die Fragen aus dem Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts, mithin alle Fragen zu Bußgeldverfahren, Einträgen im Verkehrszentralregister, Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit oder Drogen und Führerscheinangelegenheiten.
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