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Rechtsschutzversicherung

Der Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages ist aus unserer Sicht sinnvoll, auch wenn nicht gleichsam sämtliche Lebenssachverhalte und Rechtsgebiete unter Versicherungsschutz gestellt sind und auch von den Versicherungsgesellschaften nicht unter Deckung gestellt werden. So können sich Eheleute bspw. nicht auf Kosten des Rechtsschutzversicherers scheiden lassen, ebensowenig kann sich der Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Diebstahls auf Kosten des Rechtsschutzversicherers von einem Rechtsanwalt verteidigen lassen.

Die Mehrzahl der Lebenssachverhalte kann allerdings unter Versicherungsschutz gestellt werden, wobei die Versicherer verschiedene Versicherungspakte anbieten, über die man sich im Einzelfall beraten lassen muss. Die wichtigsten Rechtsgebiete Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Grundstücksrecht, Verkehrsrecht können aber unter Deckung genommen werden. Im Einzelfall muss geklärt werden, ob das "Risiko", wegen dessen Sie anwaltlichen Beistand wünschen, vom Versicherungsschutz umfasst ist.

Das verbreitete Vorurteil, das durch Rechtsschutzversicherungen eine „Prozesslawine“ ausgelöst würde, hat sich in Untersuchungen nicht bestätigt. Vielmehr erfüllen Rechtsschutzversicherungen eine wichtige rechts- und sozialstaatliche Aufgabe. Die Entlastung von Verfahrenskosten hilft den Versicherten, ihr Recht durchzusetzen – während Nichtversicherte unter dem Druck drohender Prozesskosten oftmals vorzeitig resignieren und damit auf berechtigte Ansprüche verzichten.
Zu beachten ist allerdings, dass auch eine Rechtsschutzversicherung keine "Rundumgarantie" für jedwede Übernahme anwaltlicher Kosten für den versicherten Bereich darstellt. Der Interessierte sollte allerdings bei verschiedenen Rechtsschutzversicherern die unterschiedlichen Produkte vergleichen und prüfen, für welchen Lebensbereich der Abschluss eines entsprechenden Vertrages sinnvoll ist. So ist bspw. eine sog. vorsorglich Beratung (so sinnvoll diese ist, weil viele Streitigkeiten vermieden werden könnten, wenn der Mandant frühzeitig anwaltlichen Rat einholt und letzlich ein guter anwaltliche Rat zwar eine Beratungsgebühr auslöst, diese Kosten aber im Verhältnis zu den drohenden Gesamtkosten für den Fall, dass sich der entsprechende Lebenssachverhalt zu einem Streitfall entwickelt) nicht vom Versicherungsschutz umfasst, weil nach den Versicherungsbedingungen noch kein "Rechtsschutzfall" vorliegt, oder der Versicherer hat mit dem Kunden einen Selbstbeteiligungsbetrag (zumeist ein Festbetrag zwsichen 100 bis 250 EUR) vereinbart, der von dem Mandanten in jedem Fall der Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen zu tragen ist.

Diese Einschränkungen ändern jedoch nichts an der Feststellung, dass der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung regelmäßig als sinnvoll zu bezeichnen ist. Der Interessierte sollte allerdings bei verschiedenen Rechtsschutzversicherern die unterschiedlichen Produktangebote vergleichen und prüfen, für welchen Lebensbereich der Abschluss eines entsprechenden Vertrages für ihn sinnvoll ist.


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