Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin Karin Hildenbrand studierte in Frankfurt/Main und schloss das Studium 1980 mit dem ersten Staatsexamen ab. Nach der Referendarzeit und dem zweiten Staatsexamen wurde sie Anfang 1983 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nach mehrjähriger Anwaltstätigkeit in zwei renommierten Anwaltspraxen machte sie sich im Jahr 1987 als Rechtsanwältin selbständig.
Seit 1988 ist Frau Hildenbrand gemeinsam mit Dr. Hildenbrand geschäftsführende Gesellschafterin der Anwaltskanzlei Hildenbrand & Partner.
Rechtsanwältin Hildenbrand ist seit Beginn ihrer Anwaltstätigkeit vornehmlich auf den Rechtsgebieten des Arbeitsrechts (insbesondere Kündigungsschutz, Zeugnisberichtigung, Lohn- und Gehalt), des Familienrechts (insbesondere Scheidung, Zugwinn, Unterhalt) und des Luftverkehrsrechts tätig. Sie vertritt u.a. ständig eine ausländische Fluggesellschaft.
Frau Hildenbrand wurde im Jahr 1994 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht zu führen, seit 1996 führt sie zudem auch den Titel der Fachanwältin für Familienrecht.
Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein.
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