Vertragsrecht

Das Vertragsrecht

Vertragsgestaltung
Durchsetzung und Abwehr von Vertragsansprüchen
Kaufvertragsrecht
Maklervertragsrecht
Mietvertragsrecht
Werkvertragsrecht
Time-Sharing-Vertragsrecht


Ob Sie eine Firma oder einen Handwerker mit der Durchführung von Arbeiten beauftragen oder Einkaufen gehen, einen Fernseher im Internet ersteigern oder ein Auto kaufen, einen Kredit aufnehmen oder einen Makler mit der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus beauftragen, ob Sie einen Mietvertrag schließen oder eine Bürgschaft erteilen: Bereits diese wenigen Beispiele zeigen die Vielschichtigkeit dieses Rechtsgebietes, das im Rechtsleben auch in viele einzelne Rechtsgebiete unterteilt ist (z.B. Kaufvertragsrecht, Darlehensrecht, Mietrecht, Maklerrecht, um nur einige zu nennen). Und in jedem Vertrag können auch Risiken liegen: So sind Sie vielleicht Sie zum Abschluss dieses Vertrager durch Täuschung bewogen worden sein, Sie wollen nun wissen, ob Sie den Vertrag anfechten können. Oder Sie möchten sich aus den Vertragsbindungen lösen, wissen aber nicht, ob und wie Sie den Vertrag kündigen können. Oder Ihnen ist durch die Vertragsausführung von dem Vertragspartner ein Schaden verursacht worden, dessen Ersatz von diesem abgelehnt wird.

Natürlich ist es ebenso möglich, dass Sie von Ihrem Vertragspartner auf Zahlung oder Ersatzleistung in Anspruch genommen werden, oder Ihr Vertragspartner will die Ihnen zustehende Gegenleistung (den Kaufpreis, das Honorar etc.) nicht zahlen. Sie benötigen Hilfe, um die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen.


Wir können Ihnen helfen

Rechtsanwalt Dr. Hildenbrand analysiert mit Ihnen gemeinsam die relevanten Fragestellungen und zeigt Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf, die notwendig sind, um das von Ihnen erstrebte Ziel zu erreichen. Er vertritt Sie außergerichtlich und verhandelt mit der Gegenseite, um möglichst eine außergerichtliche Erledigung zu erreichen. Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis, steht Ihnen Dr. Hildenbrand als Prozessanwalt in der gerichtlichen Auseinandersetzung zur Seite.


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