Luftverkehrsrecht

Das Luftverkehrsrecht

Luftverkehrsschäden
Verspätungsschäden
Fracht- und Gepäckschäden


Das Luftverkehrsrecht ist ein Spezialrechtsgebiet, das sich mit den verschiedensten Fragen aus dem Bereich des Luftverkehrs und der Fluggesellschaften und der Haftung von Luftverkehrsgesellschaften für Verzögerungs- und Ausfallschäden sowie für Gepäckschäden und der Ansprüche im Falle von Verletzung oder Tötung von Passagieren befasst. Neben dem LuftVerkG sind Rechtsnormen in mulitlateralen Verträgen (bspw. dem Warschauer Abkommen sowie dem Montrealer Abkommen) zu berücksichtigen.


Wir können Ihnen helfen

Als erfahrene Vertreter einer internationalen Fluggesellschaft unterstützen wir Luftverkehrsunternehmen bei der Abwehr insbesondere von Schadenersatzforderungen von Kunden, aber auch geschädigten Kunden können wir bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche helfen.

Wichtig für den Kunden ist hier die Kenntnis, dass es sehr kurz laufenden Fristen einzuhalten gilt, die für die erfolgreiche Geltendmachung von Ersatzansprüchen unabdingbar sind. Wenn Ihr Flug zu einem Problem wurde und Sie einen Schaden erlitten haben, vereinbaren Sie umgehend einen Besprechungstermin; die Zeit drängt in diesen Fällen.


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