Nicht nur in der Mandatsbearbeitung selbst ist Transparanz für uns selbstverständlich. Auch bei der Frage der anwaltlichen Honorierung und der Gerichtskosten wollen wir Ihnen einen Überblick über die Gebühren ermöglichen undmöchten Ihnen zudem einen kurzen Einblick in das Rechtsschutzversicherungsrecht geben.
Bitte beachten Sie, dass das anwaltliche Honorar nicht seinem "Gewinn" entspricht; der Rechtsanwalt muss aus der Gesamtsumme aller Honorare, mithin aus seinem Umsatz, sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Führung seines Kanzleibetriebs bestreiten, bspw. also die Büromiete und die Gehälter der Mitarbeiter zahlen, ebenso aber die allgemeinen Kanzleikosten, die EDV-Kosten, die Fortbildungskosten, Fachliteratur, Versicherungsbeiträge und vieles mehr.
Die auf den folgenden Seiten enthaltenen Informationen zum Gebührenrecht sind nicht vollständig, verschaffen jedoch einen Überblick über das Gebührensystem.Wenn Sie nähere Informationen wünschen, sprechen Sie uns bitte im Gespräch darauf an.
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