Karin Hildenbrand

Karin Hildenbrand

Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht (bis 31.12.2020)


Rechtsanwältin Karin Hildenbrand studierte in Frankfurt/Main und schloss das Studium 1980 mit dem ersten Staatsexamen ab. Nach der Referendarzeit und dem zweiten Staatsexamen wurde sie Anfang 1983 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nach mehrjähriger Anwaltstätigkeit in zwei renommierten Anwaltspraxen machte sie sich im Jahr 1987 als Rechtsanwältin selbständig.

Seit 1988 ist Frau Hildenbrand gemeinsam mit Dr. Hildenbrand geschäftsführende Gesellschafterin der Anwaltskanzlei Hildenbrand & Partner.

Rechtsanwältin Hildenbrand ist seit Beginn ihrer Anwaltstätigkeit vornehmlich auf den Rechtsgebieten des Arbeitsrechts (insbesondere Kündigungsschutz, Zeugnisberichtigung, Lohn- und Gehalt) und des Luftverkehrsrechts tätig. Sie vertritt u.a. ständig eine ausländische Fluggesellschaft.

Frau Hildenbrand wurde im Jahr 1994 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt die Befugnis verliehen, den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht zu führen, von 1996 bis 2020 führte sie zudem auch den Titel der Fachanwältin für Familienrecht. Frau Hildenbrand bearbeitet heute keine Mandante mehr aus dem Bereich des Familienrechts.


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