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Im Jahr 1992 wurde Dr. Hildenbrand erstmals ein Mandat über ein "Teilzeitwohnrecht" angetragen. Ein junger Mann war durch Lockangebote mit dem Versprechen, er habe einen kostenfreien Urlaub gewonnen, zum Abschluss eines Vertrages über ein Ferienwohnrecht bewogen worden, für das er Kosten über mehrere tausend DM gezahlt hatte, dadurch jedoch in finanzielle Nöte geriet und nun sich von dem Vertrag lösen und sein Geld zurückerhalten wollte.
Die vermittelnde Firma lehnte dies ab. In einem Prozess vor dem Landgericht Hanau konnte Dr. Hildenbrand die Wirksamkeit des Vertrages erfolgreich angreifen und eine Rückzahlung der Vertragsleistung an den Mandanten durchsetzen.
Zu diesem Zeitpunkt gab es so gut wie keine veröffentlichte Literatur zu diesen "Teilzeitwohnrechten", die später unter der Bezeichnung Time-Sharing-Verträge bekannt wurden. Auf Veranlassung der Schriftleitung der NJW veröffentlichte daher Dr. Hildenbrand den ersten Aufsatz in dieser Fachzeitschrift im Jahr 1994: Time-Sharing-Verträge in der Rechtspraxis, NJW 1994, 1992.
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